Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 25 Jahre
Geltungsbereich: innerhalb Deutschland
Vorbesitz erforderlich: Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B
Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
Theoretischer Schulungsstoff: 4 Unterrichtseinheiten à 90 min
Praktischer Übungsstoff: 5 Unterrichtseinheiten à 90 min
Demnächst auch im Saarland ab 15 Jahren möglich!