Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (PKW oder leichter LKW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Anforderungen:
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule ohne Prüfung.
Nach Abschluss des Kurses wird eine Bescheinigung über die Fahrschule für die Führerscheinbehörde ausgestellt.